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Genehmigung

Ob eine Genehmigung für eine Windturbine erforderlich ist, hängt von vielen Faktoren ab. Hinzu kommt, dass diese Faktoren sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Ansprechpartner und zuständig für das Erteilen der Baugenehmigungen ist meist die örtliche Baubehörde. Auch kommt es darauf an, ob die Windturbine auf einem freistehendem Mast oder auf einem Gebäude montiert werden soll.

Ausnahmeregelungen bei Windturbinen möglich

Erfahrungsgemäß existieren viele Gegenden, in denen Windturbinen unter 5-10m Gesamthöhe als genehmigungsfrei gelten. Allerdings gibt es auch Regionen, wo die Regelungen für Kleinwindanlagen nicht näher definiert sind. Das bedeutet letztendlich, dass eine Anlage auf 2,50m Höhe dieselben Auflagen erfüllen die auch für große Windkraftanlagen gelten.

Die Genehmigung von Windturbinen ist in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt und dem Saarland nicht erforderlich, wenn die Gesamthöhe der Windräder von zehn Metern nicht überschreitet. In Hamburg hingegen verlangt das Bauamt für eine Anlage mit einer Masthöhe von zehn Metern und einem Rotorblattdurchmesser von 1,8 Metern eine Baugenehmigung für kleine Windkraftanlagen.

Wichtiges für die Genehmigung einer Windturbine

Nicht nur die Höhe ist entscheidend für eine Genehmigung für die private Windturbine, auch der Geräuschpegel ist dabei eine einzubeziehende Kenngröße. In einigen Regionen dürfen die Anlagen die Pegelgrenze von tagsüber 45 dB und 35dB in der Nacht nicht überschreiten. Befindet man sich an einem Standort, an dem die Aufstellung einer Windturbine genehmigungsfrei ist, empfiehlt es sich doch, sich vor der Installation mit den Nachbarn abzusprechen, um eventuell auftretende, lästige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Ab einer gewissen Größe der Windturbine, mag die Genehmigung seitens der Baubehörden zwar erteilt und die Installation mit dem Nachbar bereits abgesprochen sein, allerdings können sich auch Umweltämter einschalten, wenn man beispielsweise in der Nähe von Naturschutzgebieten wohnt. So kann ein Umweltamt, wenn es dies für nötig befindet, Gutachten über die Unbedenklichkeit der Windturbine gegenüber Vogel- und Fledermausschlag einzufordern. Diese sind, genauso wie die Erteilung einer Baugenehmigung, kostenpflichtig aber vor allem auch sehr kostenintensiv. Dies kann schnell zum Ärgernis werden, wenn man diese plötzliche finanzielle Belastung nicht in die Gesamtkalkulation hat einfließen lassen.