Die Informationsplattform für Windkraftanlagen: Alle bekannten und weniger bekannten Modelle

Regierungspräsidium Darmstadt nimmt Windkraftprojekte unter die Lupe

Die Veranwortlichen im Regierungspräsidium in Darmstadt richten ihre Blicke genau auf die gemeinsamen Ziele des Odenwaldkreises, der Odenwald Windenergie Verwaltungs-GmbH sowie der Windpark Hainhaus GmbH & Co. KG. Laut Hessische Gemeindeordnung ist von Kommunen und Kreisen eine wirtschaftliche Betätigung in Bereichen aktiver Privatunternehmen nicht vorgesehen.

Die Veranwortlichen im Regierungspräsidium in Darmstadt richten ihre Blicke genau auf die gemeinsamen Ziele des Odenwaldkreises, der Odenwald Windenergie Verwaltungs-GmbH sowie der Windpark Hainhaus GmbH & Co. KG. Laut Hessische Gemeindeordnung ist von Kommunen und Kreisen eine wirtschaftliche Betätigung in Bereichen aktiver Privatunternehmen nicht vorgesehen.

Hohe Investitionen in Windturbinen

Mit der Hessischen Kommunalrechtsnovelle im Jahre 2005 wurde diese Subsidaritätsklausel, wie sie auch schon in den meisten Bundesländern üblich ist, in die Hessische Gemeindeordnung aufgenommen. Mit der Gründung der Windenergie Verwaltungs-Gmbh und der Windpark Hainhaus GmbH im vergangenen Dezember, will die kreiseigene Odenwald-Regionalgesellschaft, kurz Oreg, am Hainhaus rund fünf Millionen Euro in eine Windenergieanlage investieren, was in allen Kommunalparlamenten des Kreises in den vergangenen Monaten häufig thematisiert wurde. Die an der Oreg beteiligten Städte und Gemeinden mussten einer entsprechenden Gesellschaftsvertragsänderung ihr grünes Licht geben, was jedoch von der Stadt Reichelsheim abgelehnt wurde. Doch auch wenn sich Reichelsheim gegen eine Vertragsänderung ausgesprochen hat, bleibt es für die künftige Entwicklung ohne Folgen, da sie dennoch Bestandteil der Regionalgesellschaft bleibt. Einen Austritt aus der Gesellschaft kann sich nämlich niemand so recht vorstellen. Das Regierungspräsidium in Darmstadt stellt jedoch klar, dass die Beteiligung von Kommunen an solchen Gesellschaften unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen nicht grundsätzlich verwehrt wird. Die rechtlichen Bestimmungen seien im Falle der Windpark Hainhaus GmbH & Co. KG schon vorab mit allen Beteiligten abgeklärt worden. Nun seien die zuständigen Organe an der Reihe, die Erfordernisse kommunalverfassungsrechtlicher Art darzulegen und zu begründen. Der Flächennutzungsplan steht derweil kurz vor seiner Fertigstellung.

Windprojekte sollen vorangetrieben werden

Den Landesvorgaben entsprechend entfallen zwei Prozent der Kreisgemarkung auf die Nutzung von Windenergieanlagen. So rechnet man in Zukunft mit der Installation von etwa 60 bis 70 Anlagen auf sechs bis sieben ausgewiesenen Flächen im Odenwaldkreis. Der Flächennutzungsplan ist zur Zeit offiziell nur dem Landrat und den 15 Bürgermeistern bekannt, dennoch schaut man im Kreis zuversichtlich nach vorn, wenn es um Projekte geht, von denen die Gemeinden profitieren und die Energiewende vorantreiben.

zurück…